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BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Es handelt sich hierbei in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].Denn die mit jedem Schulwechsel verbundenen Belastungen sind erfahrungsgemäß zu Beginn der gymnasialen Oberstufe weniger gravierend als in den folgenden Jahren (BVerwG Beschluß vom 11. November 1975 - 1 WB 24/75 -, insoweit in BVerwGE 53, 95 nicht abgedruckt).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (BVerwGE 43, 215).Die Auswahl des Soldaten, den der Vorgesetzte auf den frei gewordenen Dienstposten versetzt, ist nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs gerichtlich nachprüfbar (BVerwG Beschluß vom 6. Mai 1971 - 1 WB 8/70).
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist indessen nach der genannten Vorschrift nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Die begehrte Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonstwie zu verbessern (BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77). - BVerwG, 07.10.1977 - 1 WB 211.77
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Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Den zugleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der angefochtenen Versetzungsverfügung anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 7. Oktober 1977 zurückgewiesen (1 WB 211/77). - BDH, 14.10.1960 - WB 1/60
Auszug aus BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 210.77
Gegenüber gewichtigen dienstlichen Bedürfnissen hat der Berufssoldat, insbesondere der Berufsoffizier, zwar grundsätzlich seine persönlichen, auch seine familiären Interessen zurückzustellen (BDH Beschluß vom 14. Oktober 1960 - WB 1/60).
- BVerwG, 10.12.1980 - 1 WB 90.80
Versetzung eines Unteroffiziers zur SDL - Berücksichtigung persönlicher Gründe …
Die Auswahl des Soldaten, den der Vorgesetzte auf den frei gewordenen Dienstposten versetzt, ist nur unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs gerichtlich nachprüfbar (BVerwG Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 WB 210/77 - m.w.N.).